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Ankündigung öffentliche Konsultation

Stockage géologique - Concept de référénce ONDRAF

Konsultation der Öffentlichkeit zum Planentwurf des NERAS und zum Bericht über die Umweltauswirkungen, der den Plan begleitet – langfristige Entsorgung konditionierter hochaktiver und/oder langlebiger radioaktiver Abfälle.

Kontext der Konsultation

Gemäß Artikel 14 § 1 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung der umweltbezogenen Pläne und Programme wird die Öffentlichkeit ab dem 15. April 2020 bis einschlie-ßlich zum 13. Juni 2020 zum Planentwurf der NERAS für die langfristige Entsorgung hochaktiver und/oder langlebiger Abfälle und der damit verbundenen Umweltverträglichkeits-prüfung konsultiert.

Der Planentwurf der NERAS wird in Form eines Vorschlags für nationale politische Maßnahmen gemäß Artikel 179 Paragraph 6 des Gesetzes vom 8. August 1980 ausgearbeitet, die als Pläne und Programme im Sinne des oben genannten Gesetzes vom 13. Februar 2006 betrachtet werden.

Die Konsultation der Öffentlichkeit erstreckt sich auf den Planentwurf und den begleitenden Bericht über die Umwelt-auswirkungen, einschließlich einer nichttechnischen Zusammenfassung.

Ankündigung

Die Ankündigung der öffentlichen Konsultation erfolgt gemäß Artikel 14 § 1 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 auf folgende Weise:

  • durch diesen Bericht im Belgischen Staatsblatt;
  • über das Föderale Portal www.belgium.be;
  • über die Websites der NERAS www.niras.be/sea2020 (auf Niederländisch; online ab dem 15. April) oder www.ondraf.be/sea2020 (auf Französisch; idem);
  • über das nationale Portal der Aarhus-Konvention – Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe – www.aarhus.be.

Konsultation der Öffentlichkeit

Während der Konsultation werden der Planentwurf, der Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung und eine nichttech-nische Zusammenfassung des Berichts auf Deutsch, Französisch und Niederländisch auf der Website der NERAS www.niras.be/sea2020 oder www.ondraf.be/sea2020 verfügbar sein.

Kommentare und Stellungnahmen sind innerhalb des Untersuchungszeitraums an die NERAS zu richten:

Kommentare und Stellungnahmen sollten vorzugsweise auf den Titel oder den spezifischen Teil des Planentwurfs oder des Umweltberichts verweisen, auf den sie sich beziehen.

Entscheidung und Überwachung

Gemäß Artikel 15 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 berück-sichtigt die NERAS bei der Ausarbeitung des Plans und vor seiner Annahme die Ergebnisse der gemäß den Artikeln 12 und 14 abgegebenen Stellungnahmen und Meinungen, den Bericht über die Umweltauswirkungen und die grenzüber-schreitenden Konsultationen, wenn diese gemäß den Artikeln 9 und 13 dieses Gesetzes erforderlich sind.

Die NERAS wird den Plan gemäß Artikel 179 Paragraph 6 des Gesetzes vom 8. August 1980 der Bundesregierung als Vorschlag für nationale politische Maßnahmen vorlegen.